Hundeummeldung
nach § 15 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz-HundeG LSA)
Allgemeine Hinweise
Bei Fragen steht Ihnen Herr Berg unter 039000/97 289 zur Verfügung.
Diese Anzeige beinhaltet die Ummeldung nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde sowie die Ummeldung
im Zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Ummeldung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten dazu einen gesonderten Bescheid.
Wer den Anzeigepflichten nicht oder verspätet nachkommt, handelt ordnungswidrig.