Förderprojekte
Errichtung Löschbrunnen Lagendorf und Nettgau
Errichtung Löschbrunnen Lagendorf und Nettgau
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.
Die Verbandsgemeinde Beetzendorf Diesdorf erhielt je ein Zuwendungsbescheid für folgende Maßnahmen:
Errichtung eines Tiefbrunnens in der Gemeinde Dähre 29413 OT Lagendorf
Errichtung eines Tiefbrunnens in der Gemeinde Jübar 38489 OT Nettgau
In den Ortslagen Lagendorf und Nettgau soll je ein Tiefbrunnen gemäß DIN 14220 errichtet werden, um die Wasserversorgung im Brandfall sicherzustellen. Die aktuelle Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan war für die Standortsuche maßgebend.
Die Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung auf die Förderfähigen Nettoausgaben gewährt. Der EURI beteiligt sich zu 100 % an den förderfähigen öffentlichen Nettoausgaben.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) und nach den Regularien des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus Mitteln der Verordnung (EU) 2020/2094 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (EUR) gefördert.
Die Ausschreibung Juni / August 2024. Die Ausführung ist für September 2024 geplant.
Fördermaßnahmen der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf
Machbarkeitsstudie zum Projekt Apenburg-Winterfeld
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER und CLLD), Abschnitt 2, Teil B, Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)
Im Rahmen der Fördermaßnahme erstellt der Flecken Apenburg-Winterfeld eine Machbarkeitsstudie, die Möglichkeiten und Risiken eines Projektes zum Ausbau eines Sport-, Freizeit- und Kulturzentrums mit touristischer Nutzung in der Gemeinde Apenburg-Wintergeld fundiert beleuchtet.
Der Flecken Apenburg-Winterfeld sieht die Möglichkeit zum Ausbau des Ortes zu einem Sport-, Freizeit- und Kulturzentrum in der Altmark unter besonderer Berücksichtigung des Waldbades. Die vorliegende Machbarkeitsstudie betrachtet die Möglichkeiten der Bündelung lokaler Aktivitäten, den Erhalt und den Ausbau der zugehörigen Infrastruktur insbesondere am Standort Waldbad sowie mögliche Risiken, zeigt Anforderungen und Erwartungen auf, bewertet die Ergebnisse und wägt Stärken und Schwächen ab.
Die Bürgerbefragung und die Mitwirkenden in der Arbeitsgruppe der Gemeinderatsmitglieder kommen zu dem Ergebnis, dass die Besonderheiten und die Aktivitäten der Gemeinde Apenburg- Winterfeld stärker bekannt gemacht und dass touristische Angebote gebündelt vermarktet werden müssen, dass die Burg und das Waldbad die Attraktionsorte sind, dass das Waldbad Apenburg erhalten werden muss und dass durch die umfassende Sanierung der Beckenlandschaft und Modernisierung des Bademeisterhauses mit Umkleidekabinen, der Rückbau der restlichen Gebäude und Einbauten sowie die Aufwertung des Grünraums und der gastronomischen Angebote die Attraktivität des Waldbades Apenburg und somit der gesamten Gemeinde gesteigert werden wird.
Ein kulturell-touristisches Zentrum ist nur dann erfolgreich, wenn es professionell vermarktet wird, Besucher anzieht und so auch wirtschaftliche Impulse setzt.
Hierzu liefert die Studie ein schlüssiges Konzept und liefert einen Aktionsplan, wie die regionale und überregionale Vermarktung gestaltet werden kann.
Die Machbarkeitsstudie wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 2020 (EPLR) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.
Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 90 v.H. an den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.
Die Ausschreibung erfolgte im August 2020.
Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde im Juni 2021 abgeschlossen.
Abbruch von Wohngebäuden mit Nebengelass
Abbruch von Wohngebäuden mit Nebengelass,
Breite Straße 28+30 in Rohrberg
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz (Richtlinie Bodenschutz).
Diese Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Maßnahmebeschreibung:
Die Gemeinde versucht regelmäßig alte, leer stehende Gebäude zu erwerben,
um dort wieder eine Wohnbebauung zu ermöglichen, damit dem demografischen Wandel
und speziell dem verlassen von Dörfern entgegen gewirkt wird.
Leider sind auch hier die Möglichkeiten einer Gemeinde durch die immer
höheren Bau- und Abrisskosten begrenzt. Die Grundstücke in der
Breiten Straße 28+30 hat die Gemeinde deshalb vor ein paar Jahren erworben,
um langfristig wieder Bauplätze zu schaffen.
Derzeit sind sie ein Schandfleck im Ort, was auch ein negatives Bild für Durchreisende auf Rohrberg wirft.
Beide Hauptgebäude entstanden nach Schätzungen um die Jahrhundertwende
zwischen 1890 und 1910. Die Haus-Nr. 28 wurde seither nur als Wohnhaus genutzt.
In der Haus-Nr. 30 wurde 1957 ein Landhandel eröffnet und ab 1984 ein Konsum-Geschäft geführt,
welches ca. Mitte der 90er Jahre geschlossen wurde. Seitdem stehen beide Gebäude leer.
Eine Sanierung bzw. ein Ausbau der alten Gebäude ist wirtschaftlich nicht tragbar.
Die Gemeinde Rohrberg hat deshalb dieses Vorhaben zum Flächenrecycling und zur
Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit der Fläche beantragt.
Die Folgen des demografischen Wandels sind auch in der Gemeinde Rohrberg zu spüren
und stellen die Gemeinde vor immer größere Herausforderungen.
Mit dieser Maßnahme werden Verbesserungen in der dörflichen Struktur geschaffen,
in dem alte, leer stehende Gebäude abgerissen werden, um neue Wohnflächen zu schaffen.
Dies verschönert nicht nur das Dorfbild, es trägt zur nachhaltigen Dorfentwicklung bei
und entspricht damit dem Förderziel.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz (Richtlinie Bodenschutz) umgesetzt.
Diese Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Die Förderung beträgt 70 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Ausführungszeitraum für diese Maßnahme ist vom Oktober 2019 bis Mai 2020.
Ersatzneubau Sanitärgebäude „Erlebnisbad Diesdorf“
Ersatzneubau Sanitärgebäude „Erlebnisbad Diesdorf“
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung
zur Förderung von LEADER sowie über die Verfahrensgrundsätze von CLLD und LEADER
in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER), Abschnitt 2,
Teil B (Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien).
Das Freibad inkl. Sanitärgebäude befindet sich im Eigentum des Flecken Diesdorf.
Der Flecken Diesdorf ist Mitglied der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf.
Auf dem Baufeld befinden sich das noch vorhandene Sanitärgebäude, das sanierte
Freibad inkl. Der Nebenanlagen, 2 Nebengebäude sowie das Technikgebäude
mit Filterwasserrückspülbecken.
Das vorhandene Sanitärgebäude entsprach nicht mehr den derzeit gültigen Anforderungen
gemäß BauO LSA und auch nicht mehr den gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen.
Eine Barrierefreiheit war ebenfalls nicht gegeben.
Hinzu kommen erhebliche Baumängel und Bauschäden welche die Nutzung des Gebäudes einschränken.
Der derzeit im Bau befindliche Ersatzneubau des Sanitärgebäudes
wird mit dem vorgenannten LAEDER-Förderprogramm umgesetzt.
Der Ersatzneubau wird mit folgenden Räumlichkeiten errichtet:
Kassenbereich, Bedemeisterraum, Saniraum, Kioskbereich mit Abstellraum
und zugehörigem separatem WC-Bereich, Umkleide-, Dusch- und WC-Anlagen
für den Badebetrieb getrennt nach Damen und Herren sowie einer
behindertenge-rechten kombinierten Anlage.
Für eine Nutzung der Anlage durch behinderte Mitbürger
ist die barrierefreie Ausbildung des Gebäudes vorgesehen.
Ziel des Projektes ist es, den Aktiv-, Erholungs- und Gesundheitstourismus
im ländlichen Raum zu sichern und die touristische Infrastruktur und die
Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung zu verbessern.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung einer
Zuwendung zur Förderung von LEADER sowie über die Verfahrensgrundsätze
von CLLD und LEADER in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER), Abschnitt 2,
Teil B (Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien)
umgesetzt.
Die Förderung beträgt 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben,
jedoch maximal die Höchstfördersumme von 350.000,00 €.
Der Ersatzneubau des Sanitärgebäudes soll bis Juli 2018 abgeschlossen sein.
Errichtung eines Gesundheitszentrums in Winterfeld
Errichtung eines Gesundheitszentrums in Winterfeld
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von LEADER
sowie über die Verfahrensgrundsätze von CLLD und LEADER in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER) Abschnitt 2,
Teil B (Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien).
Die Gemeinde des Flecken Apenburg-Winterfeld beabsichtigt in der Ortslage Winterfeld des Gemeindegebietes
ein Gesundheitszentrum für eine allgemeinmedizinische Betreuung der Bürger/Bevölkerung bzw. einen Arzt und/oder weitere Heilberufe zu errichten.
Der Flecken Apenburg-Winterfeld ist Mitglied der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf.
Der Neubau des Gesundheitszentrums erfolgt in einem bestehenden Bebauungsplangebiet der Gemeinde,
wo auch in Zukunft Erweiterungsmöglichkeiten (modulare Konzipierung des Gesundheitszentrums) für den Ausbau des
Zentrums möglich sind. Es ist ein erhöhter Bedarf an medizinischer Betreuung zukünftig sicherzustellen.
Dies wurde durch die kassenärztliche Vereinigung bestätigt und auch das Ministerium für Landesentwicklung und
Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt sieht Handlungsbedarf.
Die Errichtung des Gebäudes ist speziell für seine Nutzer barrierefrei und hat eine verkehrsgünstige Anbindung
an die Bundestraße B71 bzw. kurze Wege zum ÖPNV. Mit der Errichtung eines medizinischen Versorgungsstandortes in
Winterfeld werden sich die Reisezeit und die Erreichbarkeit von Hausärzten in der Region deutlich verbessern.
Ziel des Projektes ist es, der aktuellen Unterversorgung im Gemeinde- und auch Verbandsgemeindegebiet
entgegenzusteuern und eine bessere Erreichbarkeit von Hausärzten in der Region
(insbesondere für die steigende Anzahl nicht mobiler Bürger) zu ermöglichen.
Zudem erfolgt eine Erhöhung der Attraktivität des Standortes für medizinische Betreuung durch die
Verbindung von medizinscher Versorgung z.B. durch eine Hausarztpraxis oder Filialpraxis mit dem Angebot anderer Heilberufe,
wie z. B. Physiotherapie, Podologie, Augenarzt, Zahnarzt o.ä. an einem Standort.
Damit wird die ländliche Region nachhaltig und lebenswert gestaltet für die älter werdende Bevölkerung
aber auch für die Ansiedlung junger Bürger, um aktiv der Abwanderung entgegenzuwirken.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von
LEADER sowie über die Verfahrensgrundsätze von CLLD und LEADER in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER),
Abschnitt 2, Teil B (Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien)
umgesetzt.
Die Förderung beträgt 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal die Höchstfördersumme von 350.000,00 €.
Die Errichtung des Gesundheitszentrums in Winterfeld soll bis Ende August 2018 abgeschlossen sein.
Ausbau der Landesstraße L 11 – Ortsdurchfahrt Apenburg, 1. Teilabschnitt Cheinitzer Straße
Ausbau der Landesstraße L 11 – Ortsdurchfahrt Apenburg, 1. Teilabschnitt,
Cheinitzer Straße
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen
Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020)
Die Gemeinde des Flecken Apenburg-Winterfeld beabsichtigt die L 11 in der Ortsdurchfahrt Apenburg als Gemeinschaftsmaßnahme mit
der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Sachsen-Anhalt in mehreren Teilabschnitten grundhaft auszubauen. Dazu wurden zwei
Teilabschnitte (TA) gebildet, wobei der 2.TA im Bereich der Vorderstraße (Kreuzungsbereich L11/L1, Vorderstraße-Lindenwall) zur
Kurvenent-schärfung vorgezogen und bereits 2018 realisiert wurde. Gegenstand des 1. TA ist der Ausbau der L 11 im Bereich der
Cheinitzer Straße. Dieser beginnt aus Rtg. Cheinitz kommend vor dem Einmündungsbereich in die Badeler Straße und endet hinter
dem Durchlassbauwerk (Wallgraben) vor der Kurve in die Straße Lindenwall.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Cheinitzer Straße in Apenburg sind im Einzelnen folgende Leistungen geplant:
grundhafter Ausbau der L 11-OD Apenburg, Cheinitzer Straße (Tiefeinbau)
Neubau der Oberflächenentwässerung im gesamten Ausbaubereich
Neugestaltung der Nebenanlagen (Gehweg, Zufahrten) beidseitig der Fahrbahn
Neupflanzung der Baumallee.
Innerhalb des Baufeldes befindet sich ein Vorhaben prägendes Bauwerk. Der alte Rahmendurchlaß in Höhe des Wallgrabens soll im
Zuge des Ausbaus der L 11 in der Cheinitzer Straße erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme plant der VKWA
Salzwedel die Sanierung des Schmutzwasserkanals und die Erneuerung der Trinkwasserleitung. Die geplante Oberflächenbefestigung
der Fahrbahn besteht aus Asphalt und die Gehwege sowie Zufahrten werden mit gerumpelten Betonsteinpflaster im Rechteckformat
verlegt und grenzen sich somit optisch von der asphaltierten Fahrbahn ab. Die Seitenstreifen zw. Gehweg und Gebäudebestand
werden zur optischen Abgrenzung mit dem aufgenommenen Feldstein- bzw. Kleinpflaster befestigt. Entlang der Cheinitzer Straße
stehen Bäume (Linden), die zusammen eine geschützte Allee (gem. § 21 Landes- naturschutzgesetz -LNatSchG) darstellen. Aufgrund
der baulichen Eingriffe sollen diese im Vorfeld zu den eigentlichen Straßen- und Kanalbauarbeiten gefällt werden. Die Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen erfolgen entlang der Cheinitzer Straße durch die Neupflanzung von Bäumen. Zwischen Fahrbahn und
Gehweg ist ein Grünstreifen zur Oberflächenentwässerung und für die neue Baumallee geplant.
Der derzeitige unzureichende Ausbaugrad der L 11 in der Cheinitzer Straße verschlechtert sich aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommen zusehens und stellt für die Anwohner eine teilweise nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung dar. Mit dem
Ausbau der L 11, OD Apenburg, 1. TA, Cheinitzer Straße wird das Ziel verfolgt, vorhandene Sicherheitsdefizite in dieser
Ortsdurchfahrt zu beseitigen, damit ein flüssiges und uneingeschränktes Befahren durch den Kfz-Verkehr ermöglicht wird. Mit dem
Ausbau in diesem Bereich werden Verbesserungen für die straßenbauliche Infrastruktur geschaffen, die sich auf die
Verkehrssicherheit aller die Fahrbahn und Nebenanlagen nutzenden Verkehrsteilnehmer und Anwohner positiv auswirken.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt
2014-2020 (EPLR) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des
Landes Sachsen-Anhalt mit bis zu 75 v.H. der förderfähigen Kosten unterstützt.
Der Ausbau der L 11, OD Apenburg, 1. Teilabschnitt Cheinitzer Straße soll bis Ende Juni 2024 abgeschlossen sein.
Ausbau der Landesstraße L 11 – Ortsdurchfahrt Apenburg, 2. Teilabschnitt, Vorderstraße
Ausbau der Landesstraße L 11 – Ortsdurchfahrt Apenburg, 2. Teilabschnitt, Vorderstraße
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der regionalen ländlichen
Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020)
Im Verbandsgemeindegebiet der VG Beetzendorf-Diesdorf beabsichtigt die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) RB Nord
in den nächsten Jahren im Gemeindegebiet des Flecken Apenburg-Winterfeld den Ausbau der L 11 und L 1 in mehreren
Teilabschnitten (TA) innerhalb der Ortslage Apenburg auszubauen. Dieser Ausbau ist aufgrund des sehr schlechten Zustandes
der vorhandenen Fahrbahn und der Neben-anlagen erforderlich.
Die Gemeinde des Flecken Apenburg-Winterfeld beabsichtigt die L 11 in der Ortsdurchfahrt Apenburg als Gemeinschaftsmaßnahme
mit der LSBB in zwei Teilabschnitten grundhaft auszu-bauen. Der 1. TA des Ausbaus der L 11 in der OD Apenburg betrifft die
Cheinitzer Straße und der 2. TA den Kreuzungsbereich L 11/ L 1 Vorderstraße-Lindenwall. Im Zusammenhang mit dem 2. TA der
L 11 in der OD Apenburg ist von der Gemeinde die Erneuerung des Regenwasserkanals bis zur Einleitstelle in den Wallgraben vorgesehen.
In diesen Regenwasserkanal entwässern sowohl Gemeinde als auch Landesstraße.
Durch den bereits vollzogenen Abbruch der baulichen Anlagen auf den Grundstücken Vorderstr. 35 und 44 im Kreuzungsbereich der
L 11/ L 1 erfolgte eine Baufreimachung, so dass der Ausbau des 2. TA der L 11 im Bereich der Vorderstraße vor den 1. TA vorgezogen wird,
um den Kreuzungsbereich zu entschärfen.
Ziel des Ausbaus des 2. TA ist die Umgestaltung des Knotenpunktes L 11/ L 1 um vorhandene Sicherheits-defizite zu beseitigen durch eine
Entschärfung der Nadelöhr-Krümme im Kreuzungsbereich und die damit verbundene Erhöhung der Verkehrssicherheit in dieser
Ortsdurchfahrung zu erreichen. Mit dem Ausbau in diesem Bereich werden Verbesserungen für die straßenbauliche Infrastruktur geschaffen,
die sich auf die Verkehrssicherheit aller die Fahrbahn und Nebenanlagen nutzenden Verkehrsteilnehmer und Anwohner positiv auswirken.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt
2014-2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich
„Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt mit bis zu 75 v.H. der förderfähigen Kosten unterstützt.
Der Ausbau der L 11, OD Apenburg, 2. Teilabschnitt Vorderstraße soll bis Ende August 2018 abgeschlossen sein.
Sanierung des Bolzplatzes der Gemeinde Kuhfelde
Sanierung des Bolzplatzes der Gemeinde Kuhfelde
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung
der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des
Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020) - Sportstätten
Die Gemeinde Kuhfelde ist Mitglied der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf.
Die Sportstätte der Gemeinde Kuhfelde befindet sich außerhalb des Grundschulgeländes und der Altmarkhalle,
am Ortseingang von Kuhfelde in Richtung Salzwedel, an der B 248.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die Sanierung des vorhandenen „Bolzplatzes“
der Sportstätte in Kuhfelde auf einer Fläche von ca. 5.400 m².
Zur Bewässerung des Bolzplatzes sind die Bohrung eines Brunnens und die Verlegung eines
Bewässerungssystems vorgesehen.
Die landschaftsgärtnerischen Arbeiten beinhalten unter anderem das Fräsen der vorhandenen Rasenfläche,
das Liefern und Verlegen des Rollrasens und die Herstellung der Randbereiche.
Zudem ist die Montage eines Brüstungsgeländers erforderlich.
Zweck der Förderung ist die Entwicklung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur,
um notwendige Voraussetzungen für den Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssport sowie
für den Leistungssport zu schaffen.
Die Förderung soll dazu beitragen, das dörfliche Gemeinschaftsleben und die Bindung der
Bürger an ihren heimatlichen Lebensraum sowie ihr selbst-verantwortliches Handeln zu stärken.
Aufgrund der hohen Sanierungskosten hat die Gemeinde Kuhfelde einen Antrag auf Zuwendung im Juni 2016 gestellt.
Die Maßnahme wird im Rahmen des Entwicklungs-programms für den ländlichen Raum des Landes
Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Die Förderung beträgt 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben,
jedoch maximal die Höchstfördersumme von 100.000,00 €.
Die Sanierung des Bolzplatzes soll bis Ende August 2018 abgeschlossen sein.
Ausbau der L8 - OD Diesdorf "Dährer Straße"
Ausbau der L8 - OD Diesdorf "Dährer Straße"
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Geährung einer Zuwendung zur Förderung
der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des
Landes Sachsen - Anhalt (RELE 2014-2020)
Die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Sachsen-Anhalt Regionalbereich (RB) Nord baut den letzten
Abschnitt der Landesstraße L8 innerhlab der Ortsdurchfahrt (OD) Diesdorf aus. Dabie handelt es
sich um den Bereich der Dährer Straße vom Ortseingang aus Richtung Dähre kommend bis zur
Einmündung Achterstraße. Der Flecken Diesdorf baut im Zuge die Himmelreichstraße auf einer
Länge von ca. 65 m grundhaft mit aus.
Die Maßnahme umfasst den Straßenneubau einschließlich Oberflächenentwässerung sowie
einseitigem Geh- und Radweg und Zufahrten.
Die Ortsdurchfahrt wurde in den vergangen Jahren immer weiter saniert, so dass mit dem
grundhaften Ausbau deses letzten maroden Abschnittes die Sanierung weitestgehend
abgeschlossen ist. Wie Sie den beiliegenden Fotos entnehmen können, ist dieser Ausbau aufgrund
des sehr schlechten Straßenzustandes dringend notwendig, damit die Verkehrssicherheit weiterhin
gewährleistet werden kann.
Das erhöhte Aufkommen an Schwerlastverkehr vor allem durch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, der
ungenügende Aufbau der Straße und die mangelnde Entwässerung sind die Hauptgründe für den
notwenigen Ausbau.
Mit dem Ausbau werden Verbesserungen für die straßenbauliche Infrastruktur geschaffen, die sich
auf die Verkehrssicherheit aller die Fahrbahn und Nebenanlagen nutzenden Verkehrsteilnehmer
positiv auswirkt. Die Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugbereich wird gesteigert und eine gute
Verbindungsqualität für den Rad- und Fußgängerverkehr wird geschaffen, die zur nachhaltigen
Dorfentwicklung beiträgt.
Die im Einzelnen geplanten Leistungen dieser Maßnahme gliedern sich wie folgt auf:
Teilabschnitt L8 Dährer Straße:
grundhafter Ausbau der Fahrbahn auf eine Breite von 6,00 m, mit freiem rechten Rand und
Tiefbordsteinen als Einfassung am linken Randeinseitiger Gehweg einschli. Bordanlage auf einer Länge von ca. 65 m aus klinkerrotem
Betonsteinrechteckpflastereinseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg (b= 2 m; L= 220 m) aus klinkerrotem
Betonsteinrechteckpflaster und Rasenkantensteinen aus BetonAusbau der Zufahrten einschli. Bordlänge (12 Stück)
Umsetzen der Straßenbeleuchtung
Neubau Regenwasserkanal DN 300 auf ca. 40 m Länge, Anschluss der Straßenabläufe über
Kunststoffleitung DN 150 an den neu bauenden Kanal, 1 Betonschacht und Ausbau der
vorhanden Entwässerungsleitung bis DN 300
Teilabschnitt Himmelreichstraße:
grundhafter Ausbau der Fahrbahn und Nebenanlagen auf. ca. 66 m Länge
ca. 350 qm Betonsteinpflaster 21/14 cm, Lauchb. Altstadtpflaster braun-bunt
ca. 90 qm Betonsteinpflaster 20/10 cm, Rechteckpflaster klinkerrot
ca. 25 qm Betonsteinpflaster 20/10 cm, Rechteckpflaster grau
ca. 66 m 2-reih. Bordrinne und Hoch-, Tief- und Rasenkantensteine
Neubau Regenwasserkanal DN 200 aus Kunststoffrohren (PP) auf ca. 40 m Länge,
Anschluss der Straßenabläufe über Kunststoffleitung DN 150 an den neu zu bauenden
Kanal, 2 Betonschächte und Ausbau der vorhandenen Entwässerungsleitung DN 200
Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt realisiert. Aufgrund der hohen Sanierungskosten hat
die Gemeinde hierfür Fördermittel über die RELE- Richtlinie beantragt.
Das Vorhaben wird im rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes
Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur
Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) gewährt. Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der
Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit 75 v. H.
an den zuwenungsfähigen Ausgaben.
Die Ausschreibung erfolgt im Juni/August 2018. Die Arbeiten sollen voraussichtlich von September
bis Dezember 2018 ausgeführt werden.
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED in Ortsteilen der Gemeinde Beetzendorf
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED in Ortsteilen der Gemeinde Beetzendorf
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und
öffentlichen Einrichtungen – Kommunalrichtlinie - im Förderbereich :
V.1. Klimaschutz bei der LED-Außen- und Straßenbeleuchtung sowie bei LED-Lichtsignalanlagen.
Im Bestand der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Beetzendorf befinden sich noch eine
Vielzahl von Leuchten bestückt mit Quecksilber- und Natriumdampflampen.
Unter der Zielsetzung von Energiekosteneinsparung und Senkung der CO2 Produktion
wird die Gemeinde Beetzendorf zeitnah die veralteten Leuchten gegen Leuchten
mit hocheffizienten Leuchtmitteln austauschen.
Im einzelnen werden in folgenden Ortsteilen der Gemeinde Beetzendorf Leuchten gewechselt:
Bandau (8), Beetzendorf (37), Darnebeck (18), Groß Gieschau (11), Jeeben (44),
Klein Gieschau (10), Mellin (50), Peertz (19), Poppau (28), Tangeln (32), Wohlgemuth (11),
Mit Erneuerung dieser insgesamt 268 Leuchten gegen Leuchten mit hocheffizienter
LED-Technik wird die Gemeinde Beetzendorf den Energieverbrauch und den damit
verbundenen Schadstoffausstoß erheblich senken und die künftigen
Betriebs- und Wartungskosten vermindern.
Die Gemeinde Beetzendorf möchte mit diesem Projekt einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz leisten und wird bei diesem Vorhaben vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der
Klimaschutzinitiative des Bundes aufgrund eines Beschlusses des
Deutschen Bundestages mit 25 v.H. gefördert.
Mit der Projektabwicklung hat das BMU den Projektträger Jülich beauftragt.
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED soll im März 2019 abgeschlossen sein.
Eingestellt am 16.10.2018
Sanierung Jugendclub in Diesdorf
Sanierung Jugendclub in Diesdorf
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung
der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020).
Maßnahmebeschreibung:
Der Flecken Diesdorf saniert ein ehemaliges Ferienobjekt für die zukünftige Nutzung durch den Jugendclub in Diesdorf.
Bei dem bisherigen Jugendclub in Diesdorf handelt es sich um einen Holz- und Steinbau, der sehr marode ist.
Eine Sanierung dieses Objektes ist nicht möglich.
Da der Leiter des Jugendclubs es versteht, mit viel Engagement und Einsatz die Jugendlichen im Ort zusammenzuführen
und es der Gemeinde wichtig ist, den Jugendlichen auch geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen,
hat man sich für die Sanierung eines anderen Gebäudes entschieden.
Der Erhalt des Jugendclubs in Diesdorf sichert auch die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum und
langfristig Arbeitsplätze in der Region, wenn Jugendliche sich wohl fühlen und sich mit Ihrer Region identifizieren können.
Das ehemalige Ferienobjekt befindet sich in unmittelbarer Nähe des Freibades und des Freilichtmuseums in Diesdorf.
Es wurde zu DDR-Zeiten zur Naherholung genutzt. Auf dem Gelände befinden sich insgesamt drei Gebäude.
Ein zweistöckiger Bau und zwei im Bungalowstil. Zukünftig sollen die zwei Gebäude im Bungalowstil vom Jugendclub Diesdorf
genutzt werden, wobei eines dieser Gebäude für diese Maßnahme zuerst saniert werden soll.
Der Innenausbau des massiven Gebäudes hat bereits im vergangenen Jahr begonnen.
Die Gemeinde hat zusammen mit den Jugendlichen bereits einige Umbaumaßnahmen angeschoben bzw. abgeschlossen.
Dazu gehören Entkernungsarbeiten, das Versetzten von Innenmauern und Türen sowie Tischler-, Maler-, Elektro-, Fliesen- und Sanitärarbeiten.
Mit dieser Maßnahme sollen die Fenster, die Fassade und das Dach saniert werden.
Auch die Außenanlagen wurden von den Jugendlichen schon teilweise hergestellt.
Aus einem verwahrlosten Grundstück, haben die Jugendlichen in kurzer Zeit schon durch viel Einsatz eine ansehnliche Anlage,
mit heimischen Gewächsen als Insektenwiese hergestellt. Dies kommt auch dem anliegenden Freilichtmuseum und dem Freibad zugute,
welches den Tourismus der Region fördert.
Die Folgen des demografischen Wandels sind auch im Flecken Diesdorf spürbar und stellen die Gemeinde vor große Herausforderungen.
Mit dieser Maßnahme werden Verbesserungen für dörfliche Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen,
die zur nachhaltigen Dorfentwicklung beitragen und damit dem Förderziel entsprechen.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der regionalen ländlichen
Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020).
Die Förderung beträgt 75 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Maßnahme soll bis Dezember 2019 abgeschlossen sein.
Förderung durch STARK V
Förderung durch STARK V
STARK V – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft.
Mit dem Förderprogramm STARK V unterstützt das Land besonders finanzschwache Kommunen beim Ausbau ihrer Infrastruktur.
Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Den eigentlich von den Kommunen selbst zu zahlenden Eigentanteil (10 Prozent)
stellt Sachsen-Anhalt aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Somit werden die geförderten Projekte vollständig aus dem Fördermitteltetopf des STARK-V-Programms finanziert.
Die Zuwendungen soll dazu dienen, finanzschwache Kommunen in die Lage zu versetzen, im Bereich ihrer Pflichtaufgaben Investitionen für
die Modernisierung der Infrastruktur vorzunehmen.
Förderfähig sind dabei Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur,
einschließlich des Anschlusses dieser an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird.
Dabei sind die nachhaltige Nutzbarkeit und Zweckbindungsfrist zu gewährleisten.
Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf wurde mit insgesamt 1.983.119,00 gefördert und konnte damit in folgende fünf Projekte investierten:
Kita Beetzendorf:
Umnutzung diverser Räume, Sanierung Sanitär- und Elektroanlagen
Maßnahmenzeitraum: 2016 - 2018
Kita Jübar:
Sanierung von Sanitärräumen und Einbau von Innen- und Außentüren
Maßnahmenzeitraum: 2017 - 2018
Kita Bornsen:
Sanierung Wasch- und Toilettenraum, Einbau Außentür
Maßnahmenzeitraum: 2017 - 2018
Kita Dähre:
Anbau mit Gruppen-, Bewegungs-, und Technikraum sowie Sanitäranlagen
Maßnahmenzeitraum: 2016 - 2018
Kita Abbendorf:
Sanierung Bestandsgebäude und Errichtung Anbau (Neubau)
Maßnahmenzeitraum: 2018 - 2020
Sanierung Sportanlage Beetzendorf
Sanierung Sportanlage Beetzendorf
Förderung der Maßnahme aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
In der Gemeinde Beetzendorf, Altmarkkreis Salzwedel befindet sich die Sportanlage an der Friedensstraße.
Die Außenanlage der Sportstätte, erbaut 1978 ist seit längerem sanierungsbedürftig.
Die Anlage ist nicht DIN-gerecht. Die vorhandene Laufbahn befindet sich aktuell in einem schlechten Zustand.
Der Laufbahnbelag besteht aus einem Splittgemisch und weist an vielen Stellen Unebenheiten und Absenkungen auf.
In den nördlichen Bereichen der Laufbahn kommt es verstärkt zum verkrauten der Bahn.
Größtenteils sind die Randeinfassungen beschädigt oder fehlen.
Die Weitsprunganlage und die Kugelstoßanlage sind stark abgenutzt und verkrautet.
Die Voraussetzungen für den modernen Sport ist nicht mehr gegeben.
An der Sportanlage soll die aktuell aus einem Splittgemisch bestehende Rundlaufbahn
durch eine Kunststofflaufbahn des Typs C ersetzt werden. Weitsprung- und Kugelstoßanlage
werden ebenfalls an zeitgemäßen Standard angepasst, um in Zukunft eine alljährliche Nutzung zu gewährleisten
und durch die Erneuerung eine langfristige Nutzbarkeit sichern.
Konkret werden mit dem Vorhaben folgende Ziele verfolgt:
Förderung sozialer Integration durch den Schul- und Vereinssport
Nachhaltige Verbesserung der Sportanlage unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Nutzbarkeit
Erweiterung der Nutzergruppen durch Sicherstellung der Barrierefreiheit
Gestaltung der Anlage unter Berücksichtigung eines besonderen Qualitätsanspruchs zur Schaffung
von optimalen Trainings- und Wettkampfbedingungen
Das Vorhaben wird nach den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen (RZBau) durchgeführt.
Die Sanierung des Sportplatzes wir voraussichtlich im August 2020 abgeschlossen sein.
Ausbau der L 11 Ortsdurchfahrt Beetzendorf, 2. Teilabschnitt, Lindenstraße
Sanierung im Waldbad Flecken Apenburg-Winterfeld
„Abdichtung des Schwimmerbeckens, Erneuerung der Abwasserleitung“
Das Waldbad mit Campingplatz / Wohnmobilstellplatz, Bungalows, Eingangsgebäude,
ehem. Bademeisterhaus mit Umkleidekabinen und Bühne (Gesamtfläche ca. 11.600m²)
und die angrenzenden Sportanlagen liegen dezentral, im Außenbereich südwestlich der
Ortschaft Apenburg.
Zentral auf dem Grundstück ist der Badebereich mit dem Schwimmerbecken und dem
Nichtschwimmerbecken angeordnet.
Ein Kleinkinderbecken befindet sich an der westlichen Grundstücksgrenze.
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie entschied der Gemeinderat und die
Bevölkerung das Waldbad mit seinen Anlagen zu sanieren, damit das Waldbad erhalten
bleibt. Jedoch ohne Förderung für die Sanierung / Modernisierung ist dies nicht möglich.
Aus diesem Grund wurde von Seiten des Flecken Apenburg-Winterfeld beim
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein Förderantrag zur Schwimmbadförderung
2022 für Sanierungsarbeiten im Waldbad Apenburg, hier im Besonderen für die
Abdichtung des Schwimmerbeckens und die Erneuerung der Abwasserleitung
eingereicht. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Die Folgen des demografischen Wandels sind auch im Flecken Apenburg-Winterfeld
zu spüren und stellen die Gemeinde vor immer größeren Herausforderungen. Mit dieser
Sanierungsmaßnahme wird ein Beitrag zur Erhaltung des Waldbades geleistet, mit
Wirkung auf das Angebot im Ort und über die Region hinaus. Das Schwimmen dient
der Bewegungs- und Gesundheitsvorsorge und stärkt das Gemeinwohl und die
Daseinsvorsorge. Zudem wird die touristische Attraktivität und die Wirtschaftskraft
verbessert.
Im Rahmen der Schwimmbadförderung 2022, gemäß Erlass des Ministeriums für
Inneres und Sport des LSA vom 02.06.2022, beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt mit
einer Anteilsfinanzierung des beantragten Vorhabens i.H.v. 80 Prozent der festgestellten
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 50.000,00 €. Das Landesverwaltungsamt hat
gemäß Zuwendungsbescheid einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von
40.000,00 € bewilligt.
Der Ausführungszeitraum ist von September 2022 bis Mai 2023.
Sanierung / brandschutztechnische Ertüchtigung "Grundschule Jübar"
Sanierung / brandschutztechnische Ertüchtigung "Grundschule Jübar"
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur)
RdErl. des MB vom 04.06.2018 und 03.12.2018 35-813 47 10
Maßnahmenbeschreibung:
Das vorhandene Schulgebäude soll im Brandschutz und in der Elektroanlage saniert werden.
Schwerpunkt ist die Erneuerung der Elektroanlage. Die jetzige Anlage entspricht
nicht mehr dem Stand der Technik und den technischen Vorschriften.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die brandschutztechnische Ertüchtigung des gesamten Gebäudes.
Dazu gehören:
Einbau einer Brandmeldeanlage / Sprachalarmierung / Sicherheitsbeleuchtung
Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege, Angleichung von Türen und Öffnungen sowie Schaffung
zusätzlicher Fluchtwege entsprechend brandschutztechnischer Vorgaben.
Weitere bauliche Maßnahmen im Gebäude sind die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss,
eine schallschutztechnische Ertüchtigung in definierten Klassenräumen sowie eine malermäßige
Instandsetzung nach diversen Sanierungsarbeiten.
Mit der Umsetzung des Förderprogrammes wird das Ziel verfolgt, den Sanierungs- und
Modernisierungsrückstand im Bereich der Schulinfrastruktur abzubauen.
Auf Grund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt
zur Durchführung von Kapitel 2 Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
finanzschwacher Kommunen nach Artikel 140c Grundgesetz des Gesetzes zur Förderung
von Investitionen finanzschwacher Kommunen vom 20.10.2017 können im LSA 116.431.000 Euro
an Fördermitteln in die Schulinfrastruktur investiert werden.
Bei diesem Betrag handelt es sich um Mittel aus dem Bundeshaushalt.
Diese zur Verfügung stehenden Mittel wurden nach Maßstab der Schülerzahlen
und einer daraus resultierenden Rangfolge vorab auf 113 finanzschwache Kommunen verteilt,
die damit als Zuwendungsempfänger infrage kommen.
Die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf wird mit insgesamt 341.125,00 € gefördert.
Digitale Modernisierung der Bibliothek Beetzendorf
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen von Vor Ort für alle Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen
Digitale Modernisierung der Bibliothek Beetzendorf
Beschreibung der geförderten Investitionen:
Die Bibliothek möchte ihr Angebot erweitern. Gesellschaftsspiele und Puzzle sollen zukünftig ausgeliehen werden können.
Um dies zu realisieren benötigt die Bibliothek zwei Regale mit Rollen.
Die Bibliothekarin möchte die Regale auch für Bibliothekseinführungen nutzen.
Sie möchte die Regale mit Medien für die jeweilige Altersstufe bestücken und als Raumteiler aufstellen.
Zukünftig soll in der Bibliothek die Bibliothekseinführung für Schulklassen (ab 12 Jahre)
u.a. mittels der kostenlosen App Biparcours und Fite Quiztime erfolgen.
Leider war dies bisher nicht möglich, da es in der Bibliothek keine Tabletts gibt.
In der Bibliothek gibt es LeYo! Bücher, die mit einer App lebendig werden.
Leider werden diese Bücher in unserer Bibliothek nicht lebendig, da die Tabletts in der Bibliothek fehlen.
Dies ist besonders schade bei Bibliothekseinführungen von Kindergärten, da man diese Bücher nicht vollständig präsentieren kann.
Um bestens für Veranstaltungen gerüstet zu sein, beantragt die Gemeinde zwei Tabletts.
In der Bibliothek gibt es nur einen PC-Arbeitsplatz.
Aufgrund der erhöhten Nachfrage beantragt die Gemeinde Beetzendorf einen zweiten PC.
Zur Zeit erfolgt die Umstellung auf ein neues Bibliothekssystem (PS-Biblio 5.0 Arbeiten mit dem Barcode-Scanner).
Benutzer können dann selbstständig Medienrecherche betreiben.
Zur Einführung in die Bibliotheksbenutzung für Schulklassen (5.-6. Klasse) bekommen die Schuler Suchaufträge am
PC und sollen dann die Medien selbstständig in der Bibliothek finden.
Mit einem zweiten PC kann dies nund in Team- und Gruppenarbeit erfolgen.
Die Bibliothek möchte ihr Angebot mit dem audiodigitalen Lern- und Kreativsystem tiptoi erweitern.
Tiptoi ist ein innovatives Lern- und Kreativsystem mit dem, Kinder die Welt spielerisch entdecken.
Das tiptoi Sortiment umfasst Bücher, Spiele und Spielzeug mit den wichtigsten Lern- und Wissensthemen für Kinder ab 3 Jahren.
Die Gemeinde beantragte 5 tiptoi-Startersets um ihr Angebot zeitgemäß erweitern zu können.
Der Besucherbereich soll für die Kleinsten mit Tonieboxen ausgestattet werden.
So soll der Bibliotheksaufenthalt für Mama und Papa angenehmer und ohne Stress und Zeitdruck werden.
Die Kleinsten können sich eine anhören während Mama oder Papa sich in Ruhe Medien aussuchen können.
Weiterhin sollen die Tonieboxen für die Bibliothekseinführungen von Kindergartenkindern genutzt werden.
Vor Ort für Alle
Mit dem Soforthilfeprogramm Vor Ort für Alle fördert der Deutsche Bibliotheksverband im Jahr 2020
bundesweit zeitgemäße Bibliothekskonzepte in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen.
Primär geht es dabei um die Modernisierung und digitale Ausstattung der Bibliotheken.
Ziel ist es, Bibliotheken als Dritte Orte auch in ländlichen Räumen zu stärken
und so einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten.
Das Soforthilfeprogramm wird durch die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Programms Kultur in ländlichen Räumen gefördert.
www.kulturstaatsministerin.de Die Mittel hierfür stammen aus dem Bundesprogramm
Ländliche Entwicklung (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
www.bibliotheksverband.de/soforthilfeprogrammprogramm
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) vertritt mit seinen mehr als 2.100 Mitgliedern bundesweit
rund 10.000 Bibliotheken mit 25.000 Beschäftigten und 11 Mio. Nutzer*innen. Sein zentrales Anliegen ist es,
Bibliotheken zu stärken, damit sie allen Bürger* freien Zugang zu Informationen ermöglichen.
Der Verband setzt sich ein für die Entwicklung innovativer Bibliotheksleistungen für Wissenschaft und Gesellschaft.
Als politische Interessensvertretung unterstützt der dbv die Bibliotheken
insbesondere auf den Feldern Informationskompetenz und Medienbildung,
Leseförderung und bei der Ermöglichung kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Bürger*innen.
www.bibliotheksverband.de
Sanierung und Erweiterung der Mehrzweckhalle in Rohrberg
Sanierung und Erweiterung der Mehrzweckhalle in Rohrberg
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020
Die Gemeinde Rohrberg saniert und erweitert die Mehrzweckhalle in Rohrberg.
Bei der Mehrzweckhalle handelt es sich um eine Einfeldsporthalle, die Ende der 70er Jahre gebaut wurde.
Der Sportverein „SV 04 Rohrberg e.V“ hat mit 6 verschiedenen Sparten ein großes Sport-angebot.
Alle Sportarten finden in dieser Halle statt.
Da für die einzelnen Sparten auch dementsprechend viele Geräte gebraucht werden,
war der Sportverein an die Gemeinde heran getreten und hat nach Möglichkeiten eines Anbaus gefragt.
Die Sportstätte und die sportlichen Angebote sind für Familien und Kinder geeignet und werden auch von diesen genutzt.
Es werden Sportarten für jede Altersgruppe angeboten.
Da der Sportverein auch zur Daseinsvorsorge im ländlichen Raum beiträgt und der Erhalt
dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen positiv dem demografischen Wandel entgegenwirkt,
hat sich die Gemeinde Rohrberg bereits 2018 entschieden, einen Antrag auf Fördermittel
über den Teil E der RELE 2014-2020 zu stellen.
Der Antrag beinhaltet den Anbau eines Lagerraumes für die Nutzung als Geräteraum und die Sanierung
einer Teilfläche der Fassade an der Vorderseite des Gebäudes inklusive Tausch der Fenster.
Mit dieser Maßnahme werden dörfliche Gemeinschaftseinrichtungen aufgewertet und attraktiver.
Sie kommen Vereinsmitgliedern und sämtlichen Einwohnern der Gemeinde zu Gute.
Die Folgen des demografischen Wandels sind auch in der Gemeinde Rohrberg spürbar und stellen
die Gemeinde vor große Herausforderungen.
Mit dieser Maßnahme werden Verbesserungen für dörfliche Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen,
die zur nachhaltigen Dorfentwicklung beitragen und damit dem Förderziel entsprechen.
Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt realisiert.
Aufgrund der hohen Kosten hat die Gemeinde hierfür Fördermittel über die Richtlinie beantragt.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR)
aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des
ländlichen Raumes (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung des ELER-Fonds entspricht bei
öffentlichen Begünstigten 100 v. H. der förderfähigen öffentlichen Ausgaben.
Öffentliche Begünstigte erbringen nach dieser Richtlinie 10 v. H. der förderfähigen öffentlichen Ausgaben.
Die Ausschreibungen erfolgen ca. Oktober/November 2021. Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Frühjahr 2022 ausgeführt werden.
Rastplatz für Wohnmobile am Waldbad Dähre
Rastplatz für Wohnmobile am Waldbad Dähre
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung
zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt
in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet (RELE 2014-2020)
Die Gemeinde Dähre errichtet neben dem Waldbad in Dähre einen Ratzplatz für Wohnmobile,
der von der Kreisstraße direkt und zu jeder Tageszeit angefahren werden kann.
Fünf gepflasterte Stellplätze sind bereits vorhanden.
Für diese Stellplätze ist eine Ver- und Entsorgungsstation für Trink- und Abwasser sowie
Strom mit Münzzähler geplant. Eine Hinweistafel für den Wohnmobil-rastplatz
soll mit aufgestellt werden.
Die bestehende Kläranlage wird im Zuge dieser Maßnahme erneuert,
da der Anschluss der Entsorgungsstation an die Kläranlage den
Bestandsschutz verfallen lässt und dadurch einen Neubau erfordert.
Die Zuwegung ist bisher unbefestigt und wird durch ein
Mineral- und Splittgemisch befestigt.
Diese Kosten kann die finanzschwache Gemeinde nicht aus Eigenmitteln finanzieren.
Trotzdem möchte man die dünnbesiedelte Region der Altmark touristisch interessanter
machen und durch einen Wohnmobilrastplatz neben dem Waldbad werden
auch Touristen von außerhalb angesprochen.
Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt realisiert.
Aufgrund der hohen Sanierungskosten hat die Gemeinde hierfür Fördermittel
über die RELE-Richtlinie beantragt.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) aus Mitteln des
Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Ent-wicklung des ländlichen Raumes (ELER) gewährt.
Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit 90 v.H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Ausschreibung erfolgt im Herbst 2021.
Die Arbeiten sollen voraussichtlich von Januar bis April 2022 ausgeführt werden.
Sanierung im Waldbad Flecken Apenburg-Winterfeld
Sanierung im Waldbad Flecken Apenburg-Winterfeld
„Abdichtung des Schwimmerbeckens, Erneuerung der Abwasserleitung“
Das Waldbad mit Campingplatz / Wohnmobilstellplatz, Bungalows, Eingangsgebäude,
ehem. Bademeisterhaus mit Umkleidekabinen und Bühne (Gesamtfläche ca. 11.600m²)
und die angrenzenden Sportanlagen liegen dezentral, im Außenbereich südwestlich der
Ortschaft Apenburg.
Zentral auf dem Grundstück ist der Badebereich mit dem Schwimmerbecken und dem
Nichtschwimmerbecken angeordnet.
Ein Kleinkinderbecken befindet sich an der
westlichen Grundstücksgrenze.
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie entschied der Gemeinderat und die
Bevölkerung das Waldbad mit seinen Anlagen zu sanieren, damit das Waldbad erhalten
bleibt. Jedoch ohne Förderung für die Sanierung / Modernisierung ist dies nicht möglich.
Aus diesem Grund wurde von Seiten des Flecken Apenburg-Winterfeld beim
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein Förderantrag zur Schwimmbadförderung
2022 für Sanierungsarbeiten im Waldbad Apenburg, hier im Besonderen für die
Abdichtung des Schwimmerbeckens und die Erneuerung der Abwasserleitung
eingereicht. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Die Folgen des demografischen Wandels sind auch im Flecken Apenburg-Winterfeld
zu spüren und stellen die Gemeinde vor immer größeren Herausforderungen. Mit dieser
Sanierungsmaßnahme wird ein Beitrag zur Erhaltung des Waldbades geleistet, mit
Wirkung auf das Angebot im Ort und über die Region hinaus. Das Schwimmen dient
der Bewegungs- und Gesundheitsvorsorge und stärkt das Gemeinwohl und die
Daseinsvorsorge. Zudem wird die touristische Attraktivität und die Wirtschaftskraft
verbessert.
Im Rahmen der Schwimmbadförderung 2022, gemäß Erlass des Ministeriums für
Inneres und Sport des LSA vom 02.06.2022, beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt mit
einer Anteilsfinanzierung des beantragten Vorhabens i.H.v. 80 Prozent der festgestellten
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 50.000,00 €. Das Landesverwaltungsamt hat
gemäß Zuwendungsbescheid einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von
40.000,00 € bewilligt.
Der Ausführungszeitraum ist von September 2022 bis Mai 2023.