Standesamt der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf
Ansprechpartner im Rathaus Beetzendorf:
Frau Meyer
Telefon Tel.: (039000) 97283
Fax Fax: (039000) 288
Email E-Mail:
Ansprechpartner im Rathaus Diesdorf:
Frau Svete
Telefon Tel.: (039000) 97285
Fax Fax: (039000) 288
Email E-Mail:
Ausdruck aus dem Geburtenregister
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister können Sie auf Antrag bei dem zuständigen Standesamt erhalten. Es ist das Standesamt zuständig, wo das Ereignis, demnach die Geburt, stattgefunden hat. In dem Ausdruck befinden sich neben den Daten zu Ihrer Geburt auch eventuell vorhandene Folgebeurkundungen. Außer den Angaben zur Geburt, der Zeit der Geburt und Angaben zu den Eltern, können in dem Ausdruck auch Änderungen wie beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung zum Kind oder auch Namensänderungen enthalten sein.
Gerne können Sie den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister per Mail bei uns beantragen. Hierfür geben Sie bitte Ihren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, sowie Ihre Adresse an, damit wir Ihnen den Ausdruck zukommen lassen können.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
bei Beantragung oder Abholung durch einen Dritten, eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, sowie Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
Die Ausstellung eines beglaubigen Ausdruckes aus dem Geburtenregister kostet 10,00 €.
Beantragung Kirchenaustritt
Die Entgegennahme Ihrer Kirchenaustrittserklärung erfolgt bei dem Standesamt Ihres Wohnortes.
Die Erklärung des Kirchenaustrittes kann auch von Kindern und Jugendlichen vorgenommen werden. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres hat die Kirchenaustrittserklärung durch den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen.
Ab der Vollendung des 7. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bedarf es entweder nur den gesetzlichen Vertreter oder das Kind erklärt es selbst mit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Ab der Vollendung des 12. Lebensjahres erfolgt die Kirchenaustrittserklärung durch den gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung durch das Kind.
Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres gilt der Jugendliche als religionsmündig und kann den Kirchenaustritt selbstständig erklären.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis
Gebühren:
Die Entgegennahme der Erklärung des Kirchenaustrittes kostet 30,00 €.
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung ist in dem Standesamt vorzunehmen in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens einer der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Ehe bei dem Standesamt zu schließen ist. Die Eheschließung kann in jedem Standesamt in Deutschland erfolgen. Um eine Ehe anmelden zu können, müssen die Personen volljährig sein.
Die Anmeldung der Eheschließung hat persönlich im Standesamt zu erfolgen. Ist einer der beiden Partner verhindert und kann nicht zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen, kann dies auch alleine mit der Vollmacht des verhinderten Partners erfolgen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist für 6 Monate gültig, in denen die Eheschließung vollzogen werden kann. Sollten die 6 Monate verstrichen sein, hat eine erneute Anmeldung zu erfolgen.
Die Eheschließung kann im Gebiet der Verbandsgemeinde im Trauzimmer Beetzendorf, im Trauzimmer Diesdorf oder im Freilichtmuseum Diesdorf erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung
beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (beim Standesamt des Geburtsortes)
Waren Sie bereits verheiratet:
Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Ist Ihr vorheriger Partner verstorben:
Eheurkunde
Sterbeurkunde des früheren Partners
Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind Sie für die Kinder aus der Vorehe sorgeberechtigt:
Geburtsurkunden der Kinder
Ist ein Partner aus dem Ausland:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Staatsangehörigkeitsnachweis, falls es nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass erkenntlich ist
erweiterte Meldebescheinigung
Geburtsurkunde
Ehefähigkeitszeugnis
Nicht in allen Staaten werden Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt, sondern es bedarf in einigen Staaten der Bestätigung des Oberlandesgerichtes über die Befreiung der Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses. Der Antrag wird durch das Standesamt aufgenommen und an das Oberlandesgericht weitergeleitet.
Fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer
Gebühren:
Die einfache Anmeldung der Eheschließung kostet 50,00 € und die dazugehörige Eheurkunde 10,00 €. Je nachdem was Sie noch möchten (z.B. Stammbuch, Eheschließung Museum), können die Kosten variieren.
Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung zur Vaterschaft des Kindes, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter kann neben dem Standesamt auch bei den Jugendämtern oder bei Notar beurkundet werden. Die Beurkundung erfolgt in öffentlicher Form. Voraussetzung für die Anerkennung der Vaterschaft ist, dass keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu dem Kind besteht und die Mutter der Vaterschaft zustimmt. Die Anerkennung der Vaterschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
Für die Anerkennung der Vaterschaft fallen keine Gebühren an.
Anzeige einer Hausgeburt
Die Anzeige der Geburt des Kindes hat bei dem Standesamt zu erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt erfolgt ist. Verpflichtet die Hausgeburt anzuzeigen ist zunächst jedes Elternteil des Kindes, wenn es sorgeberechtigt ist oder eine andere Person, welche von der Geburt aus eigenem Wissen erfahren hat oder bei der Geburt zugegen war. Die Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden, wobei der Tag der Geburt nicht mitzuzählen ist. Bei einer Totgeburt oder bei einem Kind, welches bei der Geburt verstorben ist, muss die Anzeige am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
Die Eltern sind miteinander verheiratet:
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunden
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Bescheinigung über die Geburt ausgestellt von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/eines Entbindungshelfers, die/der bei der Geburt zugegen war
Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet:
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunden
Vaterschaftsanerkennung
ggf. Sorgeerklärung
Bescheinigung über die Geburt ausgestellt von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/ eines Entbindungshelfers, die/der bei der Geburt zugegen war
Gebühren:
Die Ausstellung der Geburtsurkunde kostet 10,00 €.