Antrag Plakatierung
Hinweis:
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der Sondernutzung einzureichen!
Nicht genehmigte Plakate/Aufsteller können kostenpflichtig entfernt werden.
Für jede gewählte Gemeinde Fallen Gebühren an!
Bitte beachten Sie die Sondernutzungsgebührensatzungen!
Hier klicken für die Satzungen