Infobrief 9/2017
1. Verbandsbeiträge
Die Beiträge für die Gewässerunterhaltung sind für viele Bürger noch heute schwer durchschaubar. Viel Unsachliches, selbst von Verantwortungsträgern, ist vernehmbar und trägt zu falscher Bewertung der Arbeit der Unterhaltungsverbände bei. Hier besteht dringender Klärungsbedarf.
Berechnung der Beiträge in Beitragsebene 1
Der Unterhaltungsverband kalkuliert die jährlichen Kosten anhand des Umfanges seiner Aufgaben. Diese geschätzten Ausgaben und die kostendeckenden Einnahmen werden von der Mitgliederversammlung (Mitglieder und gewählte Berufene) geprüft und gegebenenfalls mit Änderungen im Jahreshaushalt beschlossen.
Die Einnahmen bestehen aus Mehrkosten der Gewässerunterhaltung, Beiträge für freiwillige Aufgaben und die s.g. Pflichtbeiträge der Mitgliedsgemeinden.
Die Pflichtbeiträge werden laut Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) zu 90 % nach Fläche (Flächenbeiträge) und zu 10 % nach Einwohnerzahlen (Erschwernisbeiträge) vom Verband auf Beitragsebene 1 anteilig auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
Der Verband arbeitet mit Rücklagen. Nicht verbrauchte Gelder fließen am Jahresende in die Rücklage. Die vorhandene Rücklage wird bei der Kalkulation der Folgejahre berücksichtigt. Die Rücklage des Verbandes darf laut WG LSA 50 % der Jahreseinnahmen nicht übersteigen.
Der Verband wird jährlich geprüft. Die Prüfstelle wird von der Mitgliederversammlung jährlich bestimmt. Es wird ein umfassender Prüfbericht gefertigt, der dem Vorstand und der Mitgliederversammlung vorgelegt wird.
Höhe der Verbandsbeiträge des UHV „Obere Ohre“
Die Höhe der Flächen- und Erschwernisbeiträge ergibt sich aus den Kosten, die dem Verband bei der Bewältigung der Pflichtaufgabe entstehen. Je größer und intensiver die Aufgabe und je geringer die Beitragsfläche und die Einwohnerzahl sind, je höher sind die Beitragssätze.
Die Unterhaltungsverbände sind daher nicht eins zu eins vergleichbar. Der UHV „Obere Ohre“ besitzt ein vergleichsweise sehr großes und in der Unterhaltung intensives Gewässernetz mit vielen wasserwirtschaftlichen Anlagen, jedoch eine in der Größe eher geringe Beitragsfläche und wenige Einwohner. Hohe Beitragssätze sind damit vorprogrammiert. Zuschüsse des Landes, die bis 2007 diese Unwucht teilweise ausglichen, gibt es nicht mehr.
Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, musste der Verband die Beiträge (Summe Flächen- und Erschwernisbeiträge) in den letzten 10 Jahren mehrfach in Stufen anheben:
- 2009-2011 = 8,85 €/ha
- 2012-2014 = 10,62 €/ha
- 2015 = 12,11 €/ha
- 2016-2017 = 12,07 €/ha
Die Gründe hierfür sind vielschichtig:
- Rd. 2% jährliche allgemeine Teuerungen durch Preisanstiege (Unternehmerleistungen, Maschinenersatzbeschaffung, Reparaturen, teilweise Treibstoffe, Lohntarif usw.).
- Abstufung von Gewässern 1. Ordnung vom Land auf die Verbände (2015). Der UHV „Obere Ohre“ ist mit fortlaufend 1,22 €/ha von allen Verbänden mit Abstand am härtesten betroffen.
- Die Kosten durch Biber sind im UHV „Obere Ohre“ seit 2007 von null auf aktuell jährlich 1,13 €/ha gestiegen.
Trotz der externen Kostenbelastungen sind die um Biberkosten und fortgefallene Zuschüsse bereinigten Beiträge des UHV „Obere Ohre“ seit 1994 nur um jährlich 1,1 % gestiegen. Dieser Wert liegt deutlich unterhalb der allgemeinen Inflationsrate.
Bis mind. 2020 soll laut interner Planung keine weitere Erhöhung der Beiträge erfolgen. Vorausgesetzt, dem Verband werden von „außen“ keine neuen Aufgaben zugewiesen.
Umlage der Beiträge durch die Gemeinden - Beitragsebene 2
Die Gemeinden können die Beiträge, die sie an den Verband zu entrichten haben, auf die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder ersatzweise die Nutzer von Grundstücken mittels eigener Satzung umlegen.
Flächenbeiträge:
Bei den Flächenbeiträgen wird der Beitragssatz des UHV zuzüglich Verwaltungskosten der Gemeinde von der Gemeinde auf alle pflichtigen Eigentümer, Erbbauberechtigten oder ersatzweise die Nutzer von Grundstücken umgelegt.
Erschwernisbeiträge (u.a. für Versiegelung von Flächen):
Die Erschwernisbeiträge zuzüglich Verwaltungskosten legt die Gemeinde auf die Eigentümer von Flächen um, die nicht der Grundsteuer A unterliegen. D.h. die Gemeinden errechnen mittels der Erschwernissumme und der selbst ermittelten Fläche, die nicht der Grundsteuer A unterliegt, den Erschwernisbeitragssatz separat für jeden beteiligten Verband in ihrem Gemeindegebiet. Die Eigentümer von diesen nicht der Grundsteuer A unterliegen Flächen, zahlen dann anhand der Flächengröße und des Erschwernisbeitragssatzes die Erschwerniskosten. Diese Kosten werden zusätzlich zu den Flächenbeiträgen erhoben.
Anmerkung: Die Fläche, die nicht der Grundsteuer A unterliegt, ist statistisch nicht geführt. Sie kann durch die Gemeinden nur durch „Verschnitt“ von Flächen ermittelt werden. Dies und vorhandene rechtliche Unklarheiten bereiteten einigen Gemeinden im letzten Jahr erhebliche Schwierigkeiten.
Im Ergebnis wurden von einigen Gemeinden zu gering bemessene Erschwernisflächen ermittelt, was dazu führte, das die Anzahl der Erschwerniszahler zu gering und die Erschwernisbeitragssätze zu hoch berechnet waren.
Den Unmut der betroffenen Beitragszahler über deutlich überhöhte Erschwernisbeiträge ernteten oft ohne eigenes Verschulden die Unterhaltungsverbände.
Verwaltungskosten der Gemeinden:
Den Gemeinden wird seit 2016 durch Änderung des Wassergesetzes gestattet, eigene Verwaltungskosten für die Umlage der Beiträge von den Beitragszahlern zu erheben. Diese Verwaltungskosten werden als Zuschlag zum UHV-Beitrag erhoben. Das Geld verbleibt bei der Gemeinde.
Bei den Beitragszahlern wird dieser Verwaltungskostenzuschlag der Gemeinde (auf Grund unzureichender Darstellung) häufig als Beitragserhöhung des UHV wahrgenommen. Dies ist nicht korrekt.
2. Aufgabenerfüllung
Der Umfang der Pflichtaufgaben und der zusätzlichen Aufgaben hat sich in den letzten Jahren ständig erhöht.
Bei den Pflichtaufgaben wirkt sich die zunehmende Bibertätigkeit erschwerend aus. 2016 mussten durch den Betriebshof allein hierfür 1600 Stunden Personal und Geräte zum Einsatz gebracht werden.
Katastrophal wirkten die Unwetter in 2016 und vor allem 2017 auf die Unterhaltung der Gewässer. Hunderte Bäume sind in oder über Gräben gefallen und mussten teilweise mit hohem Aufwand beräumt werden. Derzeitig sind noch nicht alle Schäden beseitigt.
Der Holzbruch im Juni behinderte zudem die Entkrautung der Gräben. Verkrautete Gräben verstärkten die in Folge hoher Niederschläge auftretende Nässe.
Erhebliche Kapazitäten des Betriebshofes mussten zur Beseitigung der Schäden eingesetzt werden. Wichtige Unterhaltungsarbeiten müssen weiter verschoben werden.
Der Umfang der freiwilligen Aufgaben hat sich in den vergangenen Jahren ständig weiter erhöht. Diese Aufgaben haben sich zu einer wichtigen finanziellen Säule des Verbandes entwickelt.
Für den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft als Mitglied unterhält der Verband inzwischen 110 km Gewässer 1. Ordnung größtenteils mit Uferrandstreifen, 6 Abschlagswehre, 2 Schöpfwerke und 3 Brücken.
Für die Naturparkverwaltung Drömling als Mitglied unterhält und betreibt der UHV 102 Stauanlagen und Sohlgleiten sowie 5 Fischpässe. 2017 werden zusätzlich ca. 50 Maßnahmen des Umweltsofortprogrammes durch den Verband für die NPV Drömling umgesetzt.
Für die Stadt Oebisfelde-Weferlingen werden 4 Stauanlagen unterhalten und betrieben. Die Vereinbarung zur teilweisen Unterhaltung von Wegen steht unmittelbar bevor.
Bei weiterer Aufgabenerweiterung sind zusätzliche Kapazitäten in Verwaltung und Betriebshof zwingend erforderlich. Beispiel: In Brandenburg wird je 500 km Gewässer die Beschäftigung eines Verbandsingenieures empfohlen. Danach wären im UHV „Obere Ohre“ drei Ingenieure zu beschäftigen!
3. Biber
Die direkten Kosten durch Biber an Gewässern 2. Ordnung haben sich im UHV „Obere Ohre“ von Null Euro 2007 auf 66.529 € gleich 1,13 €/ha in 2016 erhöht.
Diese Kosten müssen nach derzeitigem Stand die Beitragszahler des Unterhaltungsverbandes zahlen.
Die Gesamtkosten durch Biber im UHV „Obere Ohre“ unter Einbeziehung der Gewässer und Stauanlagen des Landes betrugen in 2016 gleich 101.846 €. Die Kosten sind seit 2015 annähernd stagnierend.
Probleme mit Bibern treten in Sachsen-Anhalt nicht flächendeckend auf. Betroffen sind ca. 10 von 28 Unterhaltungsverbänden. Der UHV „Obere Ohre“ hat die diesbezüglich höchste Belastung zu tragen. Nachvollziehbar ist deshalb das seit Jahren anhaltende Bemühen der Verantwortlichen unseres Verbandes bei Vertretern von Politik und Regierung Lösungen zu finden.
Nach einem erneuten gemeinsamen Vorstoß mit der NPV Drömling und konkreten Lösungsvorschlägen zur Minimierung der finanziellen Lasten der Beitragszahler, ist wieder Bewegung in die Sache gekommen. Ministerium und Politik befassen sich aktuell wieder mit der Problematik Biber.
Die Mitgliedsgemeinden des UHV sollten unbedingt die Forderungen zur Regulierung der Biberkosten aufrechterhalten. Bei der Zustimmung zum geplanten Biosphärenreservat Drömling war dies ein zentraler Punkt der Städte Gardelegen und Oebisfelde-Weferlingen.
gez. Müller
Geschäftsführer